Sachverständigenbüro | Privatgutachten

Schiedsgutachten
Alle Parteien [mindestens zwei], die in Streit liegen, beauftragen gemeinsam einen Schiedsgutachter. Die Parteien unterwerfen sich, in technischer Hinsicht, den Ergebnissen des Gutachtens.

Dieses Verfahren bietet sich an, wenn Probleme auf der rein technischen Ebene schnell gelöst werden sollen und die Streitparteien noch miteinander kommunizieren. Bei rechtlichen Problemen [Vertragsauslegung etc.] kann ein technischer Sachverständiger ohne Mithilfe eines Juristen den Auftrag nicht bearbeiten [rechtliche Wertung].

Privatgutachten

Privatgutachten
Gutachten, das von einer Streitpartei beauftragt wird. Dieses Gutachten wird, je nach Ausarbeitungstiefe, in Ortsterminprotokoll, gutachterliche Stellungnahme oder Gutachten unterteilt. Das Privatgutachten dient zur Durchsetzung berechtigter Ansprüchen gegenüber Dritten.

Alle Konstellationen bezüglich der streitenden Parteien sind möglich und auch üblich, z.B. Bauträger gegen Bauherr, Bauherr gegen Handwerker, Architekt oder Bauträger, Handwerker gegen Auftraggeber etc.

Das Privatgutachten ist die verbreitetste Form eines Sachverständigen-Gutachtens. Das Privatgutachten betitelt und beziffert die ggf. vorhandenen Ansprüche des Auftraggebers gegenüber den am Bau beteiligten Firmen, Ingenieuren und Auftraggebern bzw. Auftragnehmern.

Baubegleitende Qualitätskontrolle
Sachverständige Baubegleitung bei der Gebäudeerstellung.
Das Gebäude wird [je nach Größe] routinemäßig etwa fünf bis sieben Mal überprüft. Diese Termine finden vor strategisch wichtigen Bauabschnitten statt [z.B. Überprüfung Kellerabdichtung und Drainagesystem vor dem Verfüllen der Arbeitsräume]. Der Auftraggeber erhält nach jedem Besuch ein kurzes Protokoll mit den Feststellungen im Ortstermin.

Beweissicherungsgutachten
Gutachterliche Feststellungen ohne Wertung, z. B. Zustandsbeschreibungen von Gebäuden vor einer Hoch- oder Tiefbaumaßnahme in angrenzenden Bereichen. Durch ein Beweissicherungsgutachten kann nach der Beendigung der Baumaßnahme eine Abgrenzung von vorhandenen zu neuen Schäden, die ggf. durch die Baumaßnahme entstanden sind, durchgeführt werden.

Versicherungsgutachten
Der Gutachter klärt für die Versicherung den Schadenshergang, den Schadensumfang und gegebenenfalls auch die Sanierungskosten nach einem der Gebäudeversicherung gemeldeten Schaden. Häufig wird der Sachverständige nach einem Sturm oder nach einem größeren Wasserschaden zur Klärung herbeigezogen. Arbeitet der Sachverständige für den Geschädigten ist diese dann ein Privatgutachten.