Sachverständigenbüro | Gerichtsgutachten

Der Gutachter wird vom Gericht als Gerichtssachverständiger bestellt. Er darf nur die vom Gericht gestellten Fragen beantworten. Das Gutachten ist ‚bindend‘ für alle Streitparteien.

Gerichtsgutachten

Gutachten im Klageverfahren
Die Parteien sind im prozessualen Klageverfahren. Der Sachverständige klärt für das Gericht technische Sachverhalte und klärt ggf. Verantwortlichkeiten.

Gutachten im Beweissicherungsverfahren / Vorprozessuales Verfahren
Ein Klageverfahren ist noch nicht anhängig. Durch das zuständige Gericht wird ein Gerichtssachverständiger bestellt, um technische Fragestellungen vorab zu klären. Nach Vorlage des Gutachtens ist eine gütliche Einigung möglich. Kommt keine Einigung zwischen den Parteien zustande, ist das Gutachten im Beweissicherungsverfahren, auch in dem darauf folgenden Klageverfahren für die Streitparteien ‚bindend‘.